AGB Zusatz für Hos­ting Dienstleistungen

Stand 16.11.2015

1. All­ge­mei­ne Bestimmungen

Im vol­len Umfan­ge sind die AGB der Agen­tur, sowie deren bestehen­den Zusatz­pa­ke­te anzu­wen­den. Abwei­chend bzw. ergän­zend davon, gel­ten die unten­ste­hen­den beson­de­ren Bestimmungen.

2. Leis­tungs­um­fang

2.1    Die Agen­tur stellt mit Hil­fe sei­ner Lie­fe­ran­ten dem Kun­den einen Spei­cher­platz auf einem vir­tu­el­len Ser­ver nach den Bestim­mun­gen die­ser Ver­ein­ba­rung zur Ver­fü­gung, wie in der Bestel­lung bzw. der zuge­hö­ri­gen Leis­tungs­be­schrei­bung näher beschrie­ben. Der vir­tu­el­le Ser­ver steht dem Kun­den zur Nut­zung im vor­ge­se­he­nen Umfang zur Ver­fü­gung. Ein Anspruch auf die Bestel­lung einer bestimm­ten Ser­ver-Hard­ware besteht jedoch nicht. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen ergibt sich aus dem Ver­trag oder aus der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung (mit Preisliste).

2.2    Sofern im Bestell­for­mu­lar, der Preis­lis­te oder der Leis­tungs­be­schrei­bung eine bestimm­te Kapa­zi­tät genannt ist, gilt die­se für den gesam­ten gemäß Ver­ein­ba­rung zur Ver­fü­gung ste­hen­den Spei­cher­platz des vir­tu­el­len Ser­vers und dient unter ande­rem auch der Spei­che­rung von Log­files des Inter­net-Ser­vers. Der Kun­de darf ledig­lich die ver­ein­bar­te Spei­cher­ka­pa­zi­tät nut­zen. Sofern sich durch eine Über­schrei­tung der­sel­ben eine ver­min­der­te Leis­tung oder Daten­ver­lus­te oder Ver­zö­ge­run­gen erge­ben, haf­tet die Agen­tur hier­für jeden­falls nicht.

2.3    Der Kun­de hat kei­ner­lei ding­li­che Rech­te an dem Ser­ver und kei­ner­lei Zutritt zu den Räum­lich­kei­ten, in denen sich der Ser­ver befindet.

2.4    Die stän­di­ge Ver­füg­bar­keit sowie feh­ler­freie Funk­ti­on kann aus tech­ni­schen Grün­den nicht zuge­si­chert wer­den. Die Agen­tur über­wacht die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Ser­vers und sei­ne Ver­bin­dung zum Inter­net und bemüht sich, auf­tre­ten­de Feh­ler, Unter­bre­chun­gen oder Stö­run­gen umge­hend zu beheben.

2.5    Der Kun­de ist ver­pflich­tet, selbst alle Datei­en und Soft­wareinstel­lun­gen, auf die er zugrei­fen kann, regel­mä­ßig zu sichern und die Siche­rung stets am aktu­el­len Stand zu hal­ten. Eine Haf­tung im Fal­le eines Daten­ver­lus­tes, der Nicht­ver­füg­bar­keit oder einer Fehl­funk­ti­on ist ausgeschlossen.

2.6    Die Wei­ter­ga­be, ins­be­son­de­re der Wie­der­ver­kauf, der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tun­gen durch den Kun­den ist unter­sagt und bedarf einer geson­der­ten aus­drück­li­chen und schrift­li­chen Zustim­mung durch die Agentur.

2.7    In eini­gen Pake­ten wird eine unbe­grenz­te Spei­cher­ka­pa­zi­tät ange­bo­ten. Der Kun­de soll­te jedoch nicht mehr als 15 GB ver­brau­chen. Bei Über­schrei­tung wird der Kun­de auf­merk­sam gemacht, die Gren­ze von 15 GB ein­zu­hal­ten. Die Agen­tur ist berech­tigt, bei Nicht­ein­hal­tung die­ser Gren­ze den Account zu sperren.

3. Ver­trags­dau­er und Kün­di­gung – beson­de­re Bestimmungen

3.1    Abwei­chend zu den AGB wer­den zwi­schen den Ver­trags­part­nern abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge über den Bezug von Dienst­leis­tun­gen auf unbe­stimm­te Zeit abge­schlos­sen. Dabei gilt die Min­dest­ver­trags­dau­er von 12 Monate.

3.2    Das Ver­trags­ver­hält­nis ver­län­gert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spä­tes­tens einem Monat vor Ablauf des Ver­tra­ges gekün­digt wird. Der Ver­trag kann unter Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist von einem Monat zum Ende des aktu­el­len Abrech­nungs­zeit­raums gekün­digt wer­den. Bei einer schrift­li­chen Kün­di­gung ist das Datum des Post­stem­pels maß­geb­lich. Ver­brau­cher im Sin­ne des KSchG wer­den recht­zei­tig schrift­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich der Ver­trag um ein wei­te­res Jahr ver­län­gert, soll­te die Mög­lich­keit der Kün­di­gung nicht in Anspruch genom­men werden.

3.3    Der Kun­de wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses die Agen­tur zur Fort­set­zung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung nicht mehr ver­pflich­tet ist. Der recht­zei­ti­ge und regel­mä­ßi­ge Abruf, die Spei­che­rung und Siche­rung der Inhalts­da­ten liegt daher in der allei­ni­gen Ver­ant­wor­tung des Kunden.

3.3   Peri­odi­sche Zah­lun­gen, wie z.B. eine jähr­li­che Domain- oder Hosting­ge­bühr unter­lie­gen einer auto­ma­ti­schen jähr­li­chen Inde­xan­pas­sung von min­des­tens 4% pro Jahr, jedoch nicht mehr als die Infla­ti­ons­ra­te, soll­te die­se über 4% liegen.

4. Soft­ware

4.1    Der Kun­de darf auf dem Ser­ver kei­ne ande­re Soft­ware instal­lie­ren, nut­zen oder sonst ver­wen­den als jene, die ihm im Rah­men die­ser Ver­ein­ba­rung zugäng­lich gemacht wird oder die­se geson­dert und schrift­lich ver­ein­bart wur­de. Bei Ver­stö­ßen ist der Kun­de ver­pflich­tet, die Agen­tur schad- und klag­los zuhalten.

4.2    Die Agen­tur behält sich das Recht vor, bereits instal­lier­te Soft­ware kurz­fris­tig und ohne Vor­ankün­di­gung zu deaktivieren.

4.3    Jeden­falls hat der Kun­de auch dafür zu sor­gen, dass die von ihm ver­wen­de­ten Pro­gram­me kei­ner­lei Stö­run­gen ver­ur­sa­chen. Stö­run­gen, die die Ein­rich­tun­gen oder Dienst­leis­tun­gen des HOS­TER beein­träch­ti­gen, sind für die Agen­tur ein Grund zur sofor­ti­gen Ver­trags­auf­lö­sung oder Dienst­e­un­ter­bre­chung bzw –abschal­tung.

4.4    Sofern der Kun­de selb­stän­dig von außen auf den Ser­ver zugreift, erfolgt dies durch geeig­ne­te sei­tens des Kun­den zu beschaf­fen­de Soft­ware. Sofern von der Agen­tur ange­bo­ten, ist die Agen­tur bereit, benö­tig­te Soft­ware gegen geson­der­tes Ent­gelt und – außer gegen­über Ver­brau­chern – schrift­li­che Ver­ein­ba­rung bereit­zu­stel­len. Auch dies­falls wird dem Kun­den eine nicht-aus­schließ­li­che Nut­zungs­be­wil­li­gung an der Soft­ware ein­ge­räumt; die Lizenz­be­stim­mun­gen der Soft­ware sind strengs­tens zu beach­ten, bei Ver­let­zun­gen wird der Kun­de die Agen­tur schad- und klag­los hal­ten; ein Exem­plar der Lizenz­be­stim­mun­gen wird dem Kun­den auf Wunsch zugeschickt.

5. Ver­ant­wor­tung des Kun­den für Inhal­te und Nutzung

5.1    Der Kun­de ver­pflich­tet sich, auf dem Ser­ver kei­ne rechts­wid­ri­gen Inhal­te oder Infor­ma­tio­nen zu hin­ter­le­gen noch in irgend­ei­ner Form auf rechts­wid­ri­ge Inhal­te, die von ihm oder Drit­ten ange­bo­ten wer­den, hin­zu­wei­sen oder Links auf sol­che Ange­bo­te zu ver­öf­fent­li­chen. Bei Ver­stö­ßen ist der Kun­de zur Schad- und Klag­los­hal­tung gegen­über der Agen­tur ver­pflich­tet. Dies gilt auch für jede ande­re Form der miss­bräuch­li­chen Nut­zung. Zur Kon­trol­le von Inhal­ten des Kun­den, die am Ser­ver gespei­chert sind oder trans­por­tiert wer­den, ist die Agen­tur weder berech­tigt noch ver­pflich­tet. Die Agen­tur haf­tet nicht für die­se Inhal­te und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu die­sen Inhal­ten über einen Link von der Home­page von der Agen­tur erfolgt. Wird die Agen­tur des­we­gen in Anspruch genom­men, ist der Kun­de zur voll­stän­di­gen Schad- und Klag­los­hal­tung verpflichtet.

5.2    Der Kun­de nimmt die Bestim­mun­gen des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes in der gel­ten­den Fas­sung und die dar­in fest­ge­leg­ten Pflich­ten der Inha­ber von End­ge­rä­ten zur Kennt­nis. Er ver­pflich­tet sich zur Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes und der ein­schlä­gi­gen fern­mel­de­recht­li­chen Nor­men sowie sämt­li­cher ande­rer gesetz­li­cher Bestim­mun­gen. Der Kun­de wird aus­drück­lich auf die Vor­schrif­ten des Por­no­gra­phie­ge­set­zes, des Ver­bots­ge­set­zes und der ein­schlä­gi­gen straf­ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten hin­ge­wie­sen, wonach die Ver­mitt­lung, Ver­brei­tung und Aus­stel­lung bestimm­ter Inhal­te gesetz­li­chen Beschrän­kun­gen unter­liegt bzw. unter­sagt ist. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, die­se Rechts­vor­schrif­ten zu beach­ten und gegen­über der Agen­tur die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für die Ein­hal­tung die­ser Rechts­vor­schrif­ten zu über­neh­men. Der Kun­de ver­pflich­tet sich, die Agen­tur schad- und klag­los zu hal­ten, falls die Agen­tur wegen vom Kun­den in den Ver­kehr gebrach­ten Inhal­ten zivil- oder straf­recht­lich, gericht­lich oder außer­ge­richt­lich in Anspruch genom­men wird, ins­be­son­de­re durch Pri­vat­an­kla­gen wegen übler Nach­re­de, Belei­di­gung oder Kre­dit­schä­di­gung, durch Ver­fah­ren nach dem Medi­en­ge­setz, dem Urhe­ber­rechts­ge­setz, dem Mar­ken­ge­setz, dem Gesetz gegen unlau­te­ren Wett­be­werb oder wegen zivil­recht­li­cher Ehrenbeleidigung

und/oder Kre­dit­schä­di­gung. Wird die Agen­tur ent­spre­chend in Anspruch genom­men, so steht ihr allein die Ent­schei­dung zu, wie sie dar­auf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt ver­ant­wort­li­che Kun­de – außer im Fall gro­ben Ver­schul­dens sei­tens der Agen­tur – den Ein­wand unzu­rei­chen­der Rechts­ver­tei­di­gung erhe­ben könnte.

6. Daten­schutz­recht­li­che Bestimmungen

6.1    Die Agen­tur und ihre Mit­ar­bei­ter unter­lie­gen dem Fern­mel­de­ge­heim­nis gemäß § 88 TKG und den Geheim­hal­te­ver­pflich­tun­gen des Daten­schutz­ge­set­zes und des TKG. Hand­lun­gen von der Agen­tur in Befol­gung gesetz­li­cher oder behörd­li­cher Ver­pflich­tun­gen lösen kei­ne Ansprü­che des Kun­den aus.

6.2    Die Agen­tur hat alle tech­nisch mög­li­chen und zumut­ba­ren Maß­nah­men zu ergrei­fen, um die gespei­cher­ten Daten im Sin­ne der Daten­si­cher­heits­be­stim­mun­gen des DSG zu schüt­zen. Soll­te es einem Drit­ten auf rechts­wid­ri­ge Art und Wei­se gelin­gen, bei der Agen­tur gespei­cher­te Daten in sei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt zu brin­gen bzw. die­se wei­ter zu ver­wen­den, haf­tet die Agen­tur dem Kun­den gegen­über nur bei vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten. In Abän­de­rung davon gilt für Ver­brau­cher­ge­schäf­te: die Haf­tung von der Agen­tur ist aus­ge­schlos­sen, wenn die Agen­tur oder eine Per­son, für die die Agen­tur ein­zu­ste­hen hat, Sach­schä­den bloß leicht fahr­läs­sig ver­schul­det hat.

7. Beson­de­re Bestim­mun­gen bei Domainregistrierung

7.1    Die Agen­tur ver­mit­telt und reser­viert die bean­trag­te Domain im Namen und auf Rech­nung des Kun­den, sofern die gewünsch­te Domain noch nicht ver­ge­ben ist. Die Regis­trie­rungs­ge­bühr, die der Regis­trie­rungs­stel­le zufließt, ist in den Beträ­gen, die die Agen­tur dem Kun­den ver­rech­net, ent­hal­ten (sofern nicht anders vereinbart).

7.2    Die Agen­tur ist nicht zur Prü­fung der Zuläs­sig­keit der Domain, etwa in mar­ken- oder namens­recht­li­cher Hin­sicht, ver­pflich­tet. Der Kun­de erklärt, die ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zu beach­ten und ins­be­son­de­re nie­man­den in sei­nen Kenn­zei­chen­rech­ten zu ver­let­zen und wird die Agen­tur dies­be­züg­lich voll­kom­men schad- und klag­los halten.