Page 19 - Nachhaltigkeitsbericht 2014
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DIE AUFGABEN DER RAUCHFANGKEHRER IM WANDEL DER ZEIT
Niederösterreich
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit, Betriebsdichte und Befund über die Eignung der Abgasfüh- rung für den angeschlossenen Heizkessel)
→ MM: Mängelmeldung
→ PÜF: Messung von Feuerungsanlagen
→ FPB: Feuerpolizeiliche Beschau
Salzburg
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfprotokoll“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
→ FPB: Feuerpolizeiliche Beschau
Relevante Gesetze:
Salzburger Feuerpolizeiordnung, Salzburger Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen, Salzburger Baupolizei- gesetz, Salzburger Heizungsanlagenver- ordnung, Salzburger Kehrtarifordnung
Wien
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
→ PÜF: Periodische augenscheinliche Überprüfung der Feuerstätten
→ VLM G12: Verbrennungsluftprüfung
Relevante Gesetze:
Kehrordnung,
Wiener Feuerpolizeigesetz (WFLKG)
Relevante Gesetze:
Niederösterreichische Bauordnung (NÖ-BO), Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz (NÖ-FG), Niederösterreichische Bautechnik Verordnung (NÖ Bautechnik VO)
Steiermark
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge
→ KÜFA: Reinigen und Überprüfen von Feuerungsanlagen
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfprotokoll“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
→ KF: Kehrung von Feuerstätten
→ PÜEF: Periodische Überprüfung von Einzelfeuerstätten
Relevante Gesetze:
Steiermärkische Kehrordnung (Stmk. KO), Steiermärkisches Feuerungsanlagen Gesetz (Stmk. FAnlG),
Steiermärkische Feuerungsanlagen Verordnung (Stmk. FAnlV), Steiermärkisches Baugesetz sowie Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
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