Page 18 - Nachhaltigkeitsbericht 2014
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Der gesetzliche Auftrag
Im Rahmen der Gewerbeberechtigungen leisten die Rauchfangkehrerbetriebe laut ihrer jeweiligen Landesgesetzgebung die unten dargestellten Tätigkeiten sowohl für private Haushalte als auch für gewerb- liche Betriebe. Nicht nur der gesetzli- che Auftrag, sondern auch die Häu gkeit
Bgl. OÖ NÖ Sbg. Stmk. Wien
der Erbringung der einzelnen Tätigkeiten sind von Bundesland zu Bundesland ver- schieden, da sie vom Gesetzgeber auf die geographischen Unterschiede und auf das damit verbundene Heizverhalten der Regionen abgestimmt sind.
KÜF
KÜFA
PEP
B
MM
KF
PÜF
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*Die Abkürzungen sind in der folgenden Langdarstellung angeführt
Burgenland
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfprotokoll“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
Relevante Gesetze:
Burgenländisches Kehrgesetz (Bgld. KG), Burgenländisches Luftreinhalte-, Heizungsanlagen und Klimaanlagengesetz (LHK-G), Feuerbeschauordnung (FBO), Bau Gesetz (BauG)
Oberösterreich
→ KÜF: Kehren und Überprüfen der Fänge inkl. Verbindungsstücke
→ PEP: Periodische „Einsichtnahme Prüfprotokoll“
→ B: Befundung (Kaminbefund auf Betriebssicherheit und Betriebsdichte)
→ MM: Mängelmeldung
Relevante Gesetze:
Oberösterreichisches Luftreinhalte- und Energiegesetz (OÖ Luftreinhalte- und Energiegesetz), Messverfahren für Ver- brennungsluftzuführung – Messtech- nische Nachweise zur ausreichenden Verbrennungsluftzuführung für Gasfeuer- stätten der Bauart B (ÖVGW G12)
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PÜEF
VLM G12
FPB
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