Page 69 - Nachhaltigkeitsbericht 2014
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BERICHTSPARAMETER
Einstufung nach GRI
Gemäß der oben angegebenen Inhalte und dem untenstehenden Modell der An-
Anwendungsebenen C C+
wendungsebenen nach GRI stufen wir uns selbst in der Ebene B ein.
B
B+ A A+
G3 Angaben zum
Managementansatzes
G3 Leistungsindikatoren und Leistungsindikatoren in Sector Supplements
Berichtsvalidierung
Gutachterorganisation
Als unabhängige Gutachterorganisation wurde die ETA-Umweltmanagement GmbH mit der Berichtsvalidierung nach GRI und der Begutachtung nach der EMAS-VO beauftragt.
ETA Umweltmanagement GmbH A-1030 Wien, Mohsgasse 32/40 Tel. +43-1-5037208-0 of ce@eta.at
www.eta.at Registernummer: AT-V-0001
Berichten Sie über: 1.1
2.1 – 2.10
3.1 – 3.8, 3.10 – 3.12 4.1 – 4.4, 4.14 – 4.15
Angaben zu mindestens 10 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte sowohl aus dem ökonomischen, als auch aus dem ökolo- gischen Bereich sowie aus dem sozial/gesell- schaftlichen Bereich jeweils mindestens ein Indikator enthalten sein.
Berichten Sie über:
alle Kriterien für Ebene C und:
1.2
3.9, 3.13
4.5 – 4.13, 4.16 – 4.17
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie
Die selben Anforderungen wie für Ebene B
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie
Managementansatzes erfolgt nicht.
Angaben zu mindestens 20 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte aus dem ökonomischen, dem ökologischen Bereich sowie aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Gesellschaft und Produkt- verantwortung jeweils ein Indikator enthalten sein.
Angaben zu jedem G3- Kernindikator und zu jedem Sector Supplement-Indikator*: Unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsprinzips sollte entweder: a) der Indikator dargestellt oder b) erläutert werden, warum dazu keine Angaben gemacht werden können.
* Sofern es für die Branche eine endgültige Version gibt
Bestätigungsvermerk
Die ETA Umweltmanagement GmbH wurde
beauftragt
- den vorliegenden integrierten Nachhaltigkeitsbe-
richt mit Umwelterklärung hinsichtlich der zugrunde
liegenden Nachhaltigkeitsaspekte, Daten, Manage-
mentsysteme und Verfahren zu bewerten,
- den Umfang, die Ausgewogenheit und die Interpre-
tation der Darstellung kritisch zu hinterfragen,
- und die Übereinstimmung mit den Anforderungen
der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS-VO) und
der Global Reporting Initiative (GRI G3.1) zu begut- achten.
Wir haben unseren Prüfungsauftrag an den derzeiti- gen Standards für die Begutachtung von Nachhaltig- keitsberichten orientiert. Dazu gehören die Kriterien der Global Reporting Initiative
(GRI G3 Application Levels http://www.globalrepor- ting.org/GRIReports/ApplicationLevels/).
Unsere Überprüfung umfasste
eine Befragung der für den Inhalt des Nachhaltig- keitsberichtes verantwortlichen Personen,
- die stichprobenartige Überprüfung der Prozesse und Abläufe, die zur Erstellung des Nachhaltigkeits- berichtes führen
- eine Bewertung der korrekten, ausgewogenen und konsistenten Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte und Daten,
- die Systeme zur Datenerhebung und Auswertung der Leistungskennzahlen in den Bereichen Wirt- schaft, Soziales und Umwelt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die präsentier- ten Daten und Informationen im Hinblick auf die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte der Nachhaltigkeit umfassend, ausgewogen und an- gemessen dargestellt und nicht im Widerspruch zu sonstigen Auskünften und Nachweisen des Unter- nehmens sind.
Detaillierte Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsberichtes wurden der Bundesin- nung der Rauchfangkehrer Österreich in einem inter- nen Bericht übermittelt.
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht entspricht dem GRI G3 Anwendungsniveau B+.
Gültigkeitserklärung
Die ETA Umweltmanagement GmbH bestätigt, dass die Bundesinnung der Rauchfangkehrer Österreichs mit Sitz in Wien und die teilnehmenden Rauchfang- kehrerbetriebe wie im vorliegenden Nachhaltigkeits- bericht 2012 angegeben, alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanage- ment und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erfüllen. Es wird bestätigt, dass
- die Begutachtung und Validierung in voller Über- einstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,
- das Ergebnis der Begutachtung und Validierung be- stätigt, dass keine Belege für die Nichteinhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen,
- die Daten und Angaben der Umwelterklärung (als integrierter Teil des Nachhaltigkeitsberichtes) ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation inner- halb des angegebenen Bereiches geben.
Der nächste umfassende Nachhaltigkeitsbericht mit Umwelterklärung wird voraussichtlich im Jahr 2016 publiziert.
Alle 2 Jahre wird eine für gültig erklärte Aktualisie- rung veröffentlicht.
Wien, im November 2014
Dr. Stefan Gara Leitender Gutachter, Geschäftsführer
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Erforderliche Kriterien
OUTPUT OUTPUT OUTPUT
falls der Bericht extern bestätigt wurde
falls der Bericht extern bestätigt wurde
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