Page 51 - Nachhaltigkeitsbericht 2012
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13.2 Einstufung
Gemäß der oben angegebenen Inhalte und dem untenstehenden Modell der Anwendungsebenen nach GRI stufen wir uns selbst in der Ebene B ein.
Anwendungsebenen
G3 Angaben zum Berichtspro l
G3 Offenlegung des Managementansatzes
G3 Leistungsindikatoren und Leistungsindikatoren in Sector Supplements
C C+ B B+ A A+
Berichten Sie über: 1.1
2.1 - 2.10
3.1 - 3.8, 3.10 - 3.12 4.1 - 4.4, 4.14 - 4.15
Berichten Sie über:
alle Kriterien für Ebene C und: 1.2
3.9, 3.13
4.5 - 4.13, 4.16 - 4.17
Die selben Anforderungen wie für Ebene B
Angaben zu mindestdens 20 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte sowohl aus dem ökono- mischen, dem ökologischen Bereich sowie aus den Berei- chen Menschenrechte, Arbeit, Gesellschaft und Produktver- antwortung jeweils ein Indikator enthalten sein.
Angaben zu jedem G3-Kern- indikator und zu jedem Sector Supplement-Indikator*: Unter Berücksichtigung des Wesent- lichkeitsprinzips sollte entweder: a) der Indikator dargestellt werden oder b) erläutert werden, warum dazu keine Angaben gemacht werden können.
Eine Offenlegung des Managementansatzes erfolgt nicht.
Angaben zu mindestdens 10 G3-Kernindikatoren: Dabei sollte sowohl aus dem ökonomischen Bereich sowie aus
dem sozia/gesellschaftlichen Bereich mindestens ein Indikator enthalten sein.
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie offengelegt.
Der Managementansatz wird für jede Indikatorenkategorie offengelegt.
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13.3 Berichtsvalidierung
Gutachtenorganisation
AlsunabhängigeGutachtenorganisationwurde die ETA-Umweltmanagement GmbH mit der Berichtsvalidierung nach GRI und der Begutachtung nach der EMAS-VO beauftragt.
ETA Umweltmanagement GmbH A-1030 Wien | Mohsgasse 32/40 Tel. +43-1-5037208-0 of ce@eta.at | www.eta.at Registernummer: AT-V-0001
* Sofern es für die Branche eine endgültige Version gibt
Bestätigungsvermerk
Die ETA Umweltmanagement GmbH wurde beauftragt
• den vorliegenden integrierten Nachhaltig- keitsbericht mit Umwelterklärung 2012 hin- sichtlich der zugrunde liegenden Nachhaltig- keitsaspekte, Daten, Managementsysteme und Verfahren zu bewerten,
• den Umfang, die Ausgewogenheit und die Interpretation der Darstellung kritisch zu hin- terfragen,
• und die Übereinstimmung mit den Anforde- rungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS-VO) und der Global Reporting Initiative (GRI G3) zu begutachten.
Wir haben unseren Prüfungsauftrag an den derzeitigen Standards für die Begutachtung von Nachhaltigkeitsberichten orientiert. Dazu gehören die Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI G3 Application Levels http:// www.globalreporting.org/GRIReports/Appli- cationLevels/).
Unsere Überprüfung umfasste
• eine Befragung der für den Inhalt des Nachhal- tigkeitsberichtes verantwortlichen Personen,
• die stichprobenartige Überprüfung der Prozesse und Abläufe, die zur Erstellung des Nachhal- tigkeitsberichtes führen
• eine Bewertung der korrekten, ausgewogenen und konsistenten Darstellung der Nachhaltig- keitsaspekte und Daten,
• die Systeme zur Datenerhebung und Auswer- tung der Leistungskennzahlen in den Berei- chen Wirtschaft, Soziales und Umwelt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die präsen- tierten Daten und Informationen im Hinblick auf die ökologischen, sozialen und ökonomi- schen Aspekte der Nachhaltigkeit umfassend, ausgewogen und angemessen dargestellt und nicht im Widerspruch zu sonstigen Auskünf- ten und Nachweisen des Unternehmens sind. Detaillierte Empfehlungen für die Weiterent- wicklung des Nachhaltigkeitsberichtes wur- den der Bundesinnung der Rauchfangkehrer Österreich in einem internen Bericht übermit- telt. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht entspricht dem GRI G3 Anwendungsniveau B.
Gültigkeitserklärung
Die ETA Umweltmanagement GmbH bestä- tigt, dass die Bundesinnung der Rauchfang- kehrer Österreichs mit Sitz in Wien und die teilnehmenden Rauchfangkehrerbetriebe wie im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht 2012 angegeben, alle Anforderungen der Verord- nung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Orga- nisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprü- fung (EMAS) erfüllen.
Es wird bestätigt, dass
• die Begutachtung und Validierung in voller Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 durchgeführt wurden,
• das Ergebnis der Begutachtung und Validie- rung bestätigt, dass keine Belege für die Nicht- einhaltung der geltenden Umweltvorschriften vorliegen,
• die Daten und Angaben der Umwelterklä- rung (als integrierter Teil des Nachhaltigkeits- berichtes) ein verlässliches, glaubhaftes und wahrheitsgetreues Bild sämtlicher Tätigkeiten der Organisation innerhalb des angegebenen Bereiches geben.
Der nächste umfassende Nachhaltigkeitsbe- richt mit Umwelterklärung wird voraussicht- lich im Jahr 2016 publiziert.
Alle 2 Jahre wird eine für gültig erklärte Aktu- alisierung veröffentlicht.
Wien, im November 2012
Dr. Stefan Gara Leitender Gutachter, Geschäftsführer
Erforderliche Kriterien
OUTPUT OUTPUT OUTPUT
falls der Bericht extern bestätigt wurde
falls der Bericht extern bestätigt wurde
falls der Bericht extern bgestätigt wurde


































































































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